Beschreibung
Die Ausgabe gehört zu den Reichsgoldmünzen des Deutschen Kaiserreichs. Sie besteht aus 900er Gold, hat das gesetzliche Normalgewicht 3,9825 g und enthält 3,5842 g Feingold. Als technische Richtwerte werden 19,5 mm Durchmesser und etwa 0,9 mm Dicke geführt; Messposition, Prägung und Umlaufabnutzung können das Ergebnis geringfügig beeinflussen. Der Münztyp umfasst 1890 und wird über Ausgeber, Friedrich Franz III., Münzzeichen, J 232 und die Wertseite „Reichsadler ab 1890“ bestimmt. Proben, Medaillen, private Nachprägungen und nicht regulär ausgegebene Stücke sind nicht eingeschlossen.
Vorderseite
Die Vorderseite zeigt Friedrich Franz III. in der für J 232 abgegrenzten Porträt- und Umschriftausführung. Porträt, Titel, Münzzeichen und Prägejahr werden gemeinsam geprüft.
Rückseite
Die Rückseite zeigt den ab 1890 verwendeten vergrößerten Reichsadler mit der Wertangabe „10 MARK“. Adlerdetails, Umschrift, Prägejahr und Perlkreis werden gemeinsam mit der Vorderseite und der Jaeger-Zuordnung geprüft.
Varianten und Hinweise
Abgrenzung: J 232 · 1890 · Friedrich Franz III. · Reichsadler ab 1890. Ein anderer Herrscher, ein eigener Porträt- oder Stadtwappentyp, eine andere Jaeger-Nummer oder eine andere Reichsadler-/Wertseitenausführung bildet einen eigenen Münztyp. Einzelne Münzstätten oder Jahrgänge innerhalb dieses unveränderten Haupttyps erzeugen allein keinen zusätzlichen Münztyp.
Prägestätte
Münzstätte gemäß Münzzeichen; Münzzeichen und Jahrgang am konkreten Stück prüfen.
Rand
Arabeskenrand ohne Randschrift. Ornamentausführung, Randstab, Gewicht, Durchmesser, Vorderseite und Reichsadler-/Rückseitentyp werden gemeinsam geprüft.
Hinweis zum Gesamtgewicht
Gesetzliches Normalgewicht 3,9825 g. Historische Umlaufabnutzung und reale Objektmessungen können geringfügige Abweichungen verursachen; Gewicht allein ist kein Echtheitsnachweis.
Hinweis zur Dicke
Etwa 0,9 mm ist ein technischer Richtwert. Messposition, Rand, Relief, Stempelzustand und Umlaufabnutzung können das Ergebnis beeinflussen; Dicke allein ist kein Echtheitsnachweis.