Beschreibung
Die Ausgabe gehört zu den Reichsgoldmünzen des Deutschen Kaiserreichs. Sie besteht aus 900er Gold, hat das gesetzliche Normalgewicht 7,965 g und enthält 7,1685 g Feingold. Als technischer Richtwert werden 22,5 mm Durchmesser geführt; objekt- und stempelbedingte Messabweichungen sind möglich. Der Münztyp umfasst 1901 und wird über Ausgeber, Friedrich Franz IV., Münzzeichen, J 234 und die Wertseite „Regierungsantritt/Mündigkeit; zugelassene Denkmünze“ bestimmt. Proben, Medaillen, private Nachprägungen und nicht regulär ausgegebene Stücke sind nicht eingeschlossen.
Vorderseite
Die Vorderseite zeigt Friedrich Franz IV. in der für J 234 abgegrenzten Porträt- und Umschriftausführung. Porträt, Titel, Münzzeichen und Prägejahr werden gemeinsam geprüft.
Rückseite
Die Gegenseite gehört zur gesetzlich zugelassenen umlaufenden Gedenkausgabe J 234. Gedenkdarstellung, Reichsbezug, Nennwert und Jahrgang werden gemeinsam mit der Vorderseite geprüft.
Varianten und Hinweise
Abgrenzung: J 234 · 1901 · Friedrich Franz IV. · Regierungsantritt/Mündigkeit; zugelassene Denkmünze. Ein anderer Herrscher, ein eigener Porträttyp, eine andere Jaeger-Nummer oder eine andere Reichsadler-/Rückseitenausführung bildet einen eigenen Münztyp. Einzelne Münzstätten oder Jahrgänge innerhalb dieses unveränderten Haupttyps erzeugen allein keinen zusätzlichen Münztyp.
Prägestätte
Berlin (A) beziehungsweise die für die Ausgabe belegte Reichsmünzstätte; Münzzeichen am Stück prüfen.
Rand
Vertiefte Randschrift „GOTT MIT UNS“ mit Arabesken. Randschrift, Münzzeichen, Gewicht, Durchmesser, Vorderseite und Reichsadler-/Rückseitentyp werden gemeinsam geprüft.
Hinweis zum Gesamtgewicht
Gesetzliches Normalgewicht 7,965 g. Historische Umlaufabnutzung und reale Objektmessungen können geringfügige Abweichungen verursachen; Gewicht allein ist kein Echtheitsnachweis.
Hinweis zur Dicke
Für diesen historischen Haupttyp ist kein über alle Jahrgänge und Münzstätten einheitlich belastbarer Dicken-Sollwert hinterlegt. Gewicht, Durchmesser, Rand, Münzzeichen und Prägebild sind gemeinsam maßgeblich.